In der Beurteilung wird namentlich ausgeführt, durch den jahrelangen Krankheitsverlauf sei die Patientin bleibend in ihrer Persönlichkeit verändert worden, weshalb die entsprechende Diagnose gestellt werde. Die Patientin sei dünnhäutig geworden, sie sei schnell überfordert, habe chronische Konzentrationsstörungen, sei schnell erschöpft, sei misstrauisch gegenüber der Welt und habe sich sozial zurückgezogen. Bezogen auf die Arbeitsfähigkeit sei eine solche höchstens im geschützten Rahmen zu einem Pensum von 30 % gegeben (IV-act. 60, S. 37 f.).