In der Konsensbeurteilung wird ausgeführt, aus viszeralchirurgischer Sicht sei mit der Proximalisierung des Magenbypasses eine Besserung erzielt worden, auch subjektiv sei die Stuhlfrequenz halbiert worden. Auffallend sei zudem, dass die Versicherte während der gesamten Befragung und Untersuchung keine Anstalten gemacht habe, auf die Toilette gehen zu müssen (Verlaufsgutachten, S. 3 ff.). Aus dem Gutachten ergibt sich ausserdem plausibel, weshalb sich die Veränderung auch in einer Erhöhung der Arbeitsfähigkeit, konkret von 60 % auf 80 %, niederschlägt; in dieser Hinsicht wird beschrieben, dass die Versicherte mit grosser Wahrscheinlichkeit vormittags nicht voll einsetzbar sei