5.3 In diesem Sinne stellt sich nun also die Frage, ob aufgrund des Verlaufsgutachtens vom 29. April 2019 von einer massgebenden Veränderung des Sachverhaltes auszugehen ist. Das Verlaufsgutachten bejaht zufolge der im November 2017 durchgeführten Operation ausdrücklich eine Verbesserung des Gesundheitszustandes. In der Konsensbeurteilung wird ausgeführt, aus viszeralchirurgischer Sicht sei mit der Proximalisierung des Magenbypasses eine Besserung erzielt worden, auch subjektiv sei die Stuhlfrequenz halbiert worden.