vielmehr legt dieses Gutachten aus versicherungsmedizinischer Sicht de facto einen stationären Gesundheitszustand nahe. Diesbezüglich sei auf die „retrospektive Bewertung der Arbeitsfähigkeit“ verwiesen, wo es heisst, aus viszeralchirurgischer Sicht sei die Versicherte 60 % arbeitsfähig bei ganztägiger Anwesenheit, dies seit der Operation vom 26. August 2010 (Gutachten, S. 40).