5.2 Nimmt man zunächst auf das Erstgutachten der MEDAS Bern vom 4. Januar 2018 Bezug, ergibt sich aus den damaligen anamnestischen Angaben der Versicherten gegenüber dem chirurgischen Teilgutachter, dass sie heute mit einer erhöhten Stuhlfrequenz beschäftigt sei, sie beschreibe einen imperativen Stuhlgang, gelegentliches Stuhlschmieren. Stuhlgang auch nachts (ca. 10 bis 15 Stuhlentleerungen pro Tag). Subjektiv könne sie alles essen, sie beschreibe eine gewisse Nausea, der Schluckakt sei unbehindert, kein Erbrechen, nach wie vor bestehe eine gewisse Dysphagie, welche mit Säureblockern behandelt werde. Das Körpergewicht sei eher abnehmend in den letzten Wochen. Die Gehzeit werde mit einer