Im Vergleich dazu präsentieren sich das Erstgutachten und das anschliessende Verlaufsgutachten der MEDAS Bern als ungleich umfassender, mit ausführlicher Wiedergabe der Diagnosen und eingehender medizinischer und versicherungsmedizinischer Beurteilung. Das unterschiedliche Beurteilungsniveau ändert jedoch nichts an der Massgeblichkeit der Annahme einer ursprünglich bestehenden Arbeitsunfähigkeit von 100 %, welche hier Ausgangspunkt für die Prüfung eines Revisionsgrundes bildet.