e) Bezogen auf die Arbeitsfähigkeit sei die Versicherte im Erstgutachten aus viszeralchirurgischer Sicht 60 % arbeitsfähig attestiert worden, dies bis zur geplanten Proximalisierung des Magenbypasses. Nach der Proximalisierung des Magens müsse wieder mit einer Arbeitsunfähigkeit von 100 % für 3 Monate gerechnet werden. Nach dieser letzten Operation habe sich die Arbeitsfähigkeit aus viszeralchirurgischer Sicht auf 80 % gesteigert, dies bei ganztägiger Anwesenheit. Aus psychiatrischer Sicht könnten auch retrospektiv seit dem letzten Gutachten keine quantitativen Einschränkungen objektiviert werden.