d) Die Versicherte sei aus psychiatrischer Sicht in der Lage, neues zu lernen, auch Probleme zu lösen, sich geeignetes Wissen anzuwenden und dieses auch bei ihrer Arbeit umzusetzen. Es bestehe keine mangelnde Aufmerksamkeitsfokussierung, die Versicherte könne einfache, aber auch komplexe Aufgaben gemäss ihren intellektuellen Fähigkeiten und beruflicher Erfahrung ausführen. Wegen der angegebenen Schmerzen habe sie gegenwärtig Schwierigkeiten, zeitweilig mit Stress umzugehen, es könne auch zu leichten Störungen der Flexibilität und der Umstellungsfähigkeit kommen.