c) Bei der Versicherten bestünden keine Störungen des Bewusstseins, des Temperaments und der Persönlichkeit, allenfalls leichte Störung des Schlafes wegen der Schmerzen. Die Funktionen der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses und der Psychomotorik sowie die emotionalen Funktionen seien unauffällig. Auch ergäben sich keine Störungen des Denkens bzw. der höheren kognitiven Funktionen. Die berichtete Störung des Schlafes bestehe aus somatischen Gründen.