leistet bleiben. Wechselbelastende Tätigkeiten seien sinnvoll, da die Beschwerden sowohl bei längerem Sitzen wie auch bei längerem Gehen aufträten. Die körperlichen Belastungen sollten max. passager mittelschwer sein. b) Die von der Versicherten beschriebenen Schmerzen seien aus psychiatrischer Sicht nicht vorwiegend bzw. versicherungsmedizinisch relevant psychisch/somatoform zu deuten. Es bestehe auch keine psychische Komorbidität. Die Beschwerden stünden in direktem Zusammenhang mit dem somatischen Leiden (gemäss chirurgischem Gutachten), es ergäben sich jedoch, wie bei Schmerzpatienten üblich, auch psychische Auswirkungen bei der Ver-