Aus allgemein-internistischer wie auch aus neurologischer Sicht bestünden keine Einschränkungen der Arbeits- und Leistungsfähigkeit. Aus interdisziplinärer Sicht sei die Versicherte aktuell vor allem seitens der viszeralchirurgischen Begutachtung 60 % arbeitsfähig bei ganztägiger Anwesenheit, einzig störendes Element sei aktuell die erhöhte Durchfallfrequenz, diese beruhe indes nur auf den Aussagen der Versicherten (IV-act. 39, S. 37 f.).