Es habe spätestens ab Mai 2013 keine versicherungspsychiatrisch relevante psychiatrische Diagnose mehr bestanden, was die Versicherte auch aktuell in Bezug auf ihre psychische Befindlichkeit bestätige. Es finde sich keine Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeits- und Leistungsfähigkeit, retrospektiv initial Anpassungsstörung, auch begleitende affektive Symptome im Rahmen der somatischen Erkrankung seien anzunehmen, inzwischen voll remittiert. Ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit seien Probleme in der Lebensbewältigung. Aus allgemein-internistischer wie auch aus neurologischer Sicht bestünden keine Einschränkungen der Arbeits- und Leistungsfähigkeit.