3. Vorliegend war die ursprüngliche Rentenzusprache gestützt auf eine Beurteilung der medizinischen Aktenlage durch den Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) vom 8. August 2014 erfolgt. Der RAD hatte erwogen, zusammenfassend handle es sich bei der Versicherten um eine chronisch kranke, multimorbide Frau, deren Gesundheitszustand sich seit Beginn der langdauernden Arbeitsunfähigkeit jeweils nur kurzzeitig verbessert, anschliessend aber immer wieder verschlechtert habe. Es bestehe sozusagen ein chronisch instabiler Gesundheitszustand, der sich mittlerweile auf einem niedrigen Niveau stabilisiert habe.