C. Gegen die nämliche Verfügung richtet sich die vorliegende Beschwerde der Versicherten vom 9. Dezember 2019 (act. 1). Die Vernehmlassung der Vorinstanz mit dem Antrag auf Abweisung der Beschwerde folgte am 19. Dezember 2019 (act. 5). Mit Replik vom 9. Januar 2019 nahm die Beschwerdeführerin ein weiteres Mal Stellung, wobei sie namentlich ihr Fernbleiben vom Termin vom 11. September 2019 erklärte (act. 9). Die IV-Stelle duplizierte am 21. Januar 2020 (act. 12). D. Die Parteien verzichteten auf eine mündliche Verhandlung.