Laut dem am 4. Januar 2018 erstatteten Gutachten bestehe bei der Versicherten sowohl angestammt als auch adaptiert eine Arbeitsfähigkeit von 60 %. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund einer (kurz vor Lieferung des Gutachtens) stattgehabten Proximalisierung des Magenbypasses eine Verbesserung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten sei, dies frühestens ab April 2018 (Gutachten, S. 35). Die IV-Stelle gab alsdann im Oktober 2018 bei der MEDAS Bern ein Verlaufsgutachten in Auftrag, welches nach Durchführung der medizinischen Untersuchungen am 29. April 2019 geliefert wurde.