B. Im November 2016 leitete die zufolge Wohnsitzwechsels der Versicherten nunmehr zuständige IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: IV-Stelle oder Vorinstanz) ein Rentenrevisionsverfahren ein (IV-act. 2). Nach ersten Abklärungen veranlasste sie eine polydisziplinäre Begutachtung durch die MEDAS Bern, welche im Zeitraum Juni bis Oktober 2017 erfolgte. Laut dem am 4. Januar 2018 erstatteten Gutachten bestehe bei der Versicherten sowohl angestammt als auch adaptiert eine Arbeitsfähigkeit von 60 %.