6.7 Werden nun die beiden Vergleichseinkommen einander gegenübergestellt, resultiert bei einem Valideneinkommen von Fr. 73‘364.-- und einem Invalideneinkommen von Fr. 67‘705.-- eine Erwerbseinbusse von Fr. 5‘659.-- (Fr. 73‘364.-- minus Fr. 67‘705.--) bzw. ein Invaliditätsgrad von aufgerundet 8 % ([Fr. 5‘659.-- / Fr. 73‘364.--] x 100), was noch nicht zu einer UV-Rente berechtigt. Das entsprechende Begehren des Beschwerdeführers ist somit abzuweisen.