Unter diesen Annahmen kann in einem ersten Schritt zur Bestimmung des Invalideneinkommens wiederum auf die Berechnungen der Suva verwiesen werden. Demnach ergibt sich für das Jahr 2018 unter Berücksichtigung einer betriebsüblichen Wochenarbeitszeit im Jahr 2018 von 41,7 Stunden, einer Nominallohnentwicklung von 0,4 % im Jahr 2017 und 0,5 % im Jahr 2018 ein erzielbares Invalideneinkommen von Fr. 71‘269.-- (Fr. 5‘646.-- x 12 Monate : 40 Stunden/Woche x 41,7 Stunden/Woche x 1,004 x 1,005).