Ergebnis für das Jahr 2018 als Zeitpunkt des Fallabschlusses bzw. des frühestmöglichen Rentenbeginns ein Valideneinkommen von Fr. 73‘364.-- (Fr. 5‘812.-- x 12 Monate : 40 Stunden/Woche x 41.7 Stunden/Woche x 1.004 x 1.005). Die Ermittlung der betreffenden Zahlen erscheint korrekt. Es wurden diese seitens des Beschwerdeführers auch nicht substantiiert bestritten. Das von der Suva festgelegte Valideneinkommen ist vorliegend somit ohne weiteres zu übernehmen.