An dieser Schlussfolgerung ändert auch der Umstand nichts, dass der Versicherte nun ab September 2019 eine neue Arbeit als Kurier im Gastrobereich angetreten ist; aufgrund der Angaben des Beschwerdeführers ist davon auszugehen, dass diese Anstellung mit dem Umstand zusammenhängt, dass sich seine Stellensuche im Bereich seiner angestammten Tätigkeit schwierig gestaltete.