Er sei dort für den Fahrzeugunterhalt, Spenglerarbeiten im Waggondepot zuständig und tageweise als Zugbegleiter auf den Bahnstrecken der C. unterwegs gewesen. Die Werkstattarbeit habe den Service an Personen- und Güterwagen umfasst, sowie allgemeine Spenglerarbeiten wie Schweiss-, Schleif-, Maler- und Lackierarbeiten (act. 7.1.115, S. 158 ff.). Im Juli 2016 war das betreffende Arbeitsverhältnis von Seiten der Arbeitgeberin per Ende Oktober 2016 gekündigt worden. Im nämlichen Kündigungsschreiben vom 6. Juli 2016 sowie im Arbeitszeugnis vom 31. Oktober 2016 wurden dafür wirtschaftliche Gründe angeführt (act. 7.1.363 und 420).