Dass sich dadurch die Unfallfolgen erheblich verschlimmert hätten, ergibt sich aus dem medizinischen Dossier indes nirgends. Im Gegenteil bestätigte der Suva- Kreisarzt Dr. F., dass das Resultat nach Naht des ulnaren Kollateralbandes am Daumengrundgelenk links objektiv ausgezeichnet sei bzw. dadurch keine funktionellen Einschränkungen bestünden, und auch am linken Fuss hätten sich klinisch unauffällige Verhältnisse gezeigt (act. 7.1.494, S. 10). Im Übrigen hatte das Spital H. bereits am 4. November 2014 gestützt auf eine