5.6.5 Was das Kriterium der ärztlichen Fehlbehandlung, welche die Unfallfolgen erheblich verschlimmert, betrifft, ist es in der Tat so, dass von den zuständigen Ärzten des G. zunächst zwei unfallbedingte Verletzungen übersehen worden waren, konkret die Frakturen im linken Fuss und der Skidaumen links. Dass sich dadurch die Unfallfolgen erheblich verschlimmert hätten, ergibt sich aus dem medizinischen Dossier indes nirgends.