Erwähnenswert ist insbesondere auch das Urteil 8C_996/2010 E. 7.1 und 7.3; hier war ein Unfall noch als mittelschwer i.e.S. qualifiziert worden, bei dem das Fahrzeug der versicherten Person mit einer Geschwindigkeit von ca. 70 bis 75 km/h frontal/seitlich versetzt mit einem anderen, angeblich mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h fahrenden Per-