Sie glaube im 3. Gang. Sie glaube, sie habe zuvor vom 4. in den 3. geschaltet (act. 7.1.102, S. 11 ff.). Vorliegend ist die aktenmässig dokumentierte Kollision sicherlich als wuchtig einzustufen, es kann aber nicht von höheren Krafteinwirkungen ausgegangen werden im Vergleich zu dem vom Bundesgericht allesamt als mittelschwer eingestuften Unfällen, wie sie namentlich in 8C_100/2011 v E. 3.4.1 umfassend dargestellt sind. Erwähnenswert ist insbesondere auch das Urteil 8C_996/2010 E. 7.1 und 7.3;