5.5 Laut den vorliegenden Akten habe sich das Unfallereignis vom 29. April 2014 wie folgt zugetragen: Der Beschwerdeführer fuhr mit seinem Lieferwagen T. von E. in Richtung D., auf einer Strassenart der Kategorie Hauptstrasse, auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h signalisiert war. Unterhalb der Örtlichkeit Felsenkeller kollidierte er frontal mit einem entgegenkommenden Personenwagen der Marke U., welcher auf die Fahrbahn des Beschwerdeführers geraten war. Beide Fahrzeuge erlitten durch den Zusammenprall Totalschaden. Der Beschwerdeführer musste in der Folge durch die Feuerwehr aus seinem Fahrzeug geborgen werden (act.