4. Im Folgenden ist als erstes zu prüfen, ob der Fallabschluss, welchen die Vorinstanz im Zuge der kreisärztlichen Beurteilung von Dr. F. vom 14. Juni 2018 verfügte, zu Recht erfolgt ist. Dies ist im Ergebnis zu bejahen. Der Fallabschluss (und damit verbunden die Prüfung eines Rentenanspruchs) hat wie erwähnt in dem Zeitpunkt zu erfolgen, in dem von der Weiterführung der