verbessert werden können. Bei Austritt seien die Kopfschmerzen nach wie vor vorhanden gewesen, lumbale Schmerzen und die Schmerzen in den Unterschenkeln hätten minimal gelindert werden können (act. 7.1.523). 3.20 Vom 9. Juli bis 27. August 2019 befand sich der Versicherte auf Zuweisung seines ambulanten Psychiaters noch in stationärer Behandlung im Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden, aufgrund psychischer Dekompensation mit Angst- und Depressionssymptomatik und Schlafstörungen. Die Klinik stellte damals die Diagnose Anpassungsstörungen und chronifiziertes Schmerzsyndrom bei Status nach Polytrauma am 29.4.2014 (act. 7.1.599, S. 109 ff.).