3.18.3 Am 22. Oktober 2018 beantwortete Dr. F. noch eine Zusatzfrage der Suva, konkret ob es dem Versicherten möglich wäre, die Tätigkeit als Reinigungsmitarbeiter trotz den verbleibenden Unfallrestfolgen (ohne Ellbogen) weiterhin uneingeschränkt auszuführen. Dr. F. erklärte in seiner Antwort, grundsätzlich sei auf das Zumutbarkeitsprofil zu verweisen, das er am 14. Juni 2018 anlässlich seiner Untersuchung formuliert habe. Dort werde eine Wechsel-belastung gefordert, eine rein stehende Tätigkeit sei ungünstig. Der Anteil ohne Belastung des verletzten Fusses sollte im Umfang von 20 – 30 % sein. Bezogen auf eine weitere Frage der Suva, was