Die nachweisbaren somatischen Unfallfolgen erreichten kein Ausmass, das eine Integritätsentschädigung erkennen lassen würde. Darüber hinaus nahm der Kreisarzt noch zur psychischen Situation Stellung: Demnach wirke der Versicherte etwas psychisch stigmatisiert, zeige Hinweise auf ein hypochondrisches Krankheitsbild mit gesteigertem Interesse für objektiv minimale und multiple Pathologien, gebe nebst Unfallfolgen auch multiple, nicht unfallkausale Beschwerden an, zum Beispiel im Bereich der rechten Hüfte, der unteren Lendenwirbelsäule und beider oberer Extremitäten.