Anfang dieses Jahres sei eine stationäre Behandlung des Versicherten zum Medikamentenentzug erwogen worden, da man von einem medikamenten-induzierten Kopfschmerzsyndrom ausgegangen sei. Der Versicherte sei von dieser These nicht überzeugt, entsprechend sei es auch sehr fraglich, ob durch eine stationäre Massnahme eine Verbesserung der Symptomatik erzielt werden könne, da hierzu der Wille des Versicherten selber ausschlaggebend sei. Die Situation sei seit langer Zeit stabil, damit seien die Voraussetzungen für einen versicherungstechnischen Fallabschluss gegeben. Selbstverständlich bestehe lebenslang für Unfallfolgen das Rückfallmelderecht.