Initial sei bildgebend und später auch mittels Arthroskopie das rechte Kniegelenk abgeklärt worden, Unfallfolgen hätten sich dabei nicht gefunden, und auch die heutigen Befunde zusammen mit dem Röntgenbild würden eine unfallkausale Schädigung des rechten Knies durch das Ereignis vom 29. April 2014 ausschliessen. Es verblieben Unfallfolgen am rechten Fuss, wo sich eine leichte Einsteifung des Grosszehengrundgelenkes mit minimaler Einsteifung des IP-Gelenkes links finde. Ebenfalls Unfallfolge sei die teilfixierte Krallenzehe II rechts und das etwas verkürzte Metatarsale II.