Es sei hier festzuhalten, dass zwar eine Kontusion an der Stirn mit Hämatom bestanden habe, dass aber anhand der ereignisnahen Dokumentation ein eigentliches Schädel-Hirn-Trauma und ein „Schleudertrauma“ ausgeschlossen werden könne, spätere diesbezügliche Dokumentationen entbehrten einer echtzeitlichen Grundlage. Initial sei bildgebend und später auch mittels Arthroskopie das rechte Kniegelenk abgeklärt worden, Unfallfolgen hätten sich dabei nicht gefunden, und auch die heutigen Befunde zusammen mit dem Röntgenbild würden eine unfallkausale Schädigung des rechten Knies durch das Ereignis vom 29. April 2014 ausschliessen.