Auch das Resultat nach Naht des ulnaren Kollateralbandes am Daumengrundgelenk links sei objektiv ausgezeichnet, auch dadurch bestünden keine funktionellen Einschränkungen. Es sei hier festzuhalten, dass zwar eine Kontusion an der Stirn mit Hämatom bestanden habe, dass aber anhand der ereignisnahen Dokumentation ein eigentliches Schädel-Hirn-Trauma und ein „Schleudertrauma“ ausgeschlossen werden könne, spätere diesbezügliche Dokumentationen entbehrten einer echtzeitlichen Grundlage.