3.18.2 In seiner Beurteilung (act. 7.1.494, S. 9 f.) führte der Kreisarzt aus, anhand der umfangreichen Abklärungen und der heutigen Befunde fänden sich im Bereich des rechten Knies und des linken Fusses keine wesentlichen Unfallfolgen mit funktionellen Auswirkungen mehr. Der Zustand nach der Operation des Sulkus ulnaris-Syndroms links sei objektiv ausgezeichnet, auch wenn subjektiv Beschwerden bestünden. Sollte eine weitere juristische Instanz die Unfallkausalität der bereits abgelehnten Ellbogenbeschwerden links anerkennen, resultiere aus der Situation am Ellbogen keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit.