3. Im Folgenden ist zunächst die medizinische Aktenlage in den wesentlichen Zügen darzustellen. Von vornherein ausgeklammert werden dabei Angaben, die ausschliesslich im Zusammenhang mit den Ellbogenbeschwerden links stehen, da deren fehlende UV-rechtliche Relevanz rechtskräftig festgestellt ist (vgl. oben B.).