D. Am 29. November 2018 verfügte die Suva, dass kein Anspruch des Versicherten auf eine IV-Rente oder eine Integritätsentschädigung bestehe (act. 7.1.547). Auf ergangene Einsprache hin hielt sie am 31. Oktober 2019 an ihrem leistungsablehnenden Entscheid fest (act. 3).