Der am XX.XX.1967 geborene A. war seit dem 1. Oktober 1991 als Mitarbeiter für Spezialhandwerk und Werkstattspengler bei der C., angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) obligatorisch gegen die Folgen von Be- rufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Laut Schadenmeldung UVG vom 1. Mai 2014 war er am 29. April 2014 um 18.20 Uhr zwischen D. und E. mit seinem Lieferwagen in einer Rechtskurve unverschuldet in eine Frontalkollision verwickelt, wobei er sich wie folgt verletzte: Gequetschter Brustkorb – Rechter Fuss: 1 Zeh gebrochen + 2 ausgekugelt, kleinere offene Wunden, Prellung – Linker Fuss: