A. Der am XX.XX.1967 geborene A. war seit dem 1. Oktober 1991 als Mitarbeiter für Spezialhandwerk und Werkstattspengler bei der C., angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) obligatorisch gegen die Folgen von Be- rufs- und Nichtberufsunfällen versichert.