Seite 11 2.5 Die angeführten Erwägungen führen somit zusammengefasst zur Gutheissung der Beschwerde. Die angefochtene leistungsabweisende Verfügung der Vorinstanz ist aufzuheben und die Vorinstanz anzuweisen, dem Beschwerdeführer rückwirkend ab November 2017 eine volle Invalidenrente auszurichten. 3. Kosten und Entschädigung