Die Gutachter hielten im Rahmen ihrer interdisziplinären Gesamtbeurteilung fest, aus gesamtmedizinischer Sicht sei "mit hoher Sicherheit seit dem Eintritt in die psychiatrische Station M. vom 25. April 2017 nicht mehr von einer Arbeitsfähigkeit auszugehen" (act. 38, Konsensbeurteilung, S. 9). Die Arbeitsfähigkeit sei sowohl angestammt als auch adaptiert seit 25. April 2017 aus psychiatrischen Gründen sowie seit Spätherbst 2020 zusätzlich auch aus somatischen Gründen aufgehoben (act. 38, Konsensbeurteilung, S. 10).