In der früheren gutachterlichen Einschätzung 2018 sei nur eine intern-medizinische Beurteilung vorgenommen worden; gestützt auf eine rheumatologisch differenziertere Beurteilung der Gelenkkonstellation sei es aber über den Verlauf der Jahre bereits seit 2016 zu mehreren verschiedenen immunsupprimierenden Behandlungen gekommen, so dass schon in diesem Zeitraum für angepasste Tätigkeiten insgesamt höchstens eine 70%-ige Arbeitsfähigkeit aus rheumatologischer Sicht bestanden habe (Rheumatologische Begutachtung, S. 16 f.).