Wird dies bejaht, ist in einem zweiten Schritt der Rentenanspruch in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend zu prüfen, wobei keine Bindung an frühere Beurteilungen besteht (vgl. dazu anstelle vieler: Urteil des Bundesgerichts 9C_135/2021 vom 27. April 2021 E. 2.1 m.w.H.).