Mit Schreiben vom 22. Januar 2021 teilte die Gutachterstelle unter Angabe der Gutachterpersonen mit, sie könne den Auftrag übernehmen (act. 32). Nachdem seitens der Parteien keine Einwände gegen die in Aussicht gestellten Gutachterpersonen erhoben wurden, konnte die Verfahrensleitung der Gutachterstelle mit Schreiben vom 10. Februar 2021 den Gutachterauftrag definitiv erteilen (act. 34).