Hierauf setzte die Verfahrensleitung dem Beschwerdeführer Frist an, um selber einen Verlaufsbericht einzureichen (act. 23), was dieser mit Schreiben vom 10. November 2020 tat (act. 26). Am 13. November 2020 stellte das Gericht der Gutachterstelle die aktualisierten Akten mitsamt den beschlossenen Gutachterfragen zu (act. 28). Mit Schreiben vom 22. Januar 2021 teilte die Gutachterstelle unter Angabe der Gutachterpersonen mit, sie könne den Auftrag übernehmen (act. 32).