Den Parteien wurde mit Bezug auf die in Aussicht gestellte Gutachterstelle und den vorgeschlagenen Fragekatalog das rechtliche Gehör eingeräumt. Die Vorinstanz wurde aufgefordert, unverzüglich die IV-Akten zu aktualisieren und dem Obergericht das vollständige Dossier einzureichen, damit dieses der Gutachterstelle anschliessend zur Verfügung gestellt werden könne (act. 15).