Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 4. Januar 2019 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Die Verfügung vom 04.01.2019 sei aufzuheben, und dem Beschwerdeführer mit Wirkung spätestens ab November 2017 eine IV-Rente zuzusprechen; 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt