Seite 8 erhebliche Gewichtsabnahme wohl massiv verbessern würde (IV-act. 137-29/79). Nicht nachvollziehbar ist vorliegend, weshalb der Teilgutachter unter dem Titel „Vertiefende Befragung“ zum Thema arbeitsbezogenes Beschwerdebild festhielt, dass der Beschwerdeführer eine wechselbelastende Tätigkeit vollschichtig für leichte bis mittelschwere Arbeit für möglich erachte (IV-act. 137-25/79).