Eine berufliche Reintegration in die angestammte und bis spätestens 2004 ausgeübte Tätigkeit als Strassen-/Gartenbau-/Gleisarbeiter erscheine aus rheumatologischer Sicht nicht sinnvoll. Die vom Beschwerdeführer geschilderten belastungskorrelierten unspezifischen muskuloskelettalen Beschwerden dürften nicht zuletzt im Zusammenhang mit der morbiden Adipositas zu sehen sein (IV-act. 137-20f/79). Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers wird die Diagnose im Gutachten rechtsgenüglich abgeklärt und gewürdigt. Der Teilgutachter führte aus, dass in der klinischen Untersuchung sich aus rheumatologischer Sicht keine relevanten Pathologien fänden.