2.4.2 Dr. med. E. ______, Facharzt FMH Rheumatologie und Allgemeine Innere Medizin, stellte keine Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit. Ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit diagnostizierte er ein unspezifisches belastungskorreliertes muskuloskelettales Schmerzsyndrom (IV-act. 137-18/79). Aus rheumatologischer Sicht könne eine Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers in körperlich leichten bis mittelschweren beruflichen Tätigkeiten mit Heben/Tragen von Lasten bis 25kg (vereinzelt) beziehungsweise bis 15kg (repetitiv), mithin in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Chauffeur von Lieferwagen bis 3.5 Tonnen Gewicht, nicht begründet werden.